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09.01.2025

Neue Regelungen beim Netzanschluss von Erzeugungsanlagen

Ab dem 1. Februar 2025 sind Hersteller von Einheiten oder Komponenten für elektrische Erzeugungsanlagen gemäß der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) verpflichtet, ihre Einheiten- und/oder Komponentenzertifikate im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) zu registrieren. Dieses Register umfasst Zertifikate für alle Spannungsebenen.

Netzbetreiber müssen ab dem 1. Februar 2025 beim Anschluss von Energieerzeugungs-anlagen an das Stromnetz ausschließlich die Registernummern (ZEREZ-ID) aus dem ZEREZ verwenden. Künftig wird die Überprüfung der Gültigkeit von Zertifikaten sowie die Übermittlung von Leistungsparametern im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens über ZEREZ abgewickelt. Netzbetreiber dürfen diese Informationen ausschließlich über das Register anfordern und keine alternativen Wege nutzen.

Künftig müssen Anlagenbetreiber, die eine neue Energieerzeugungsanlage ans Netz anschließen möchten, im Betriebserlaubnisverfahren die entsprechende Registernummer (ZEREZ-ID) aus dem Zentralen Register (ZEREZ) übermitteln.

Durch dieses digitale Verfahren entfällt das bisherige Versenden physischer Dokumente zwischen Anlagenbetreibern, Zertifizierungsstellen und Netzbetreibern, wodurch der Prozess erheblich vereinfacht wird. Die ZEREZ-IDs können zudem ohne Anmeldung direkt im Register abgerufen werden.

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